Die Henner-Krogh-Stiftung
zur Förderung Sylter Musiker
Mit der Gründung der "Henner-Krogh-Stiftung zur Förderung Sylter Musiker" im Dezember 1998 sind für Sylter Musiker/-innen und Musikgruppen fast paradiesische Zeiten angebrochen. Rund 20.000 Euro stehen dem siebenköpfigen Stiftungskuratorium jährlich an Mitteln zur Förderung des Musiknachwuchses zur Verfügung, aus denen z. B. begabte Musiker/-innen aus sozial schwachen Familien gefördert werden, die Beschaffung von Instrumenten, Noten und Lehrmaterial, musikalische Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, sowie Projekte, Veranstaltungen und Initiativen, die nach Art und Qualität geeignet erscheinen, das musikalische Angebot auf der Insel Sylt nachhaltig zu verbessern.
Der Henner-Krogh-Förderpreis
Der 1987 erstmalig durchgeführte "Henner-Krogh-Förderpreis" mit einem Gesamtpreisgeld von ursprünglich 10.000 DM (jetzt 5.555 Euro) bietet den TeilnehmerInnen seitdem alljährlich eine hervorragende Möglichkeit, ihr Können in professioneller Atmosphäre vor einem großen Publikum zu präsentieren.
Der Förderpreis entwickelte sich schnell zum Highlight der Sylter Musikszene, wobei die Stadt Westerland von vornherein bemüht war, den Preisträgern auch nachfolgende Auftrittsmöglich- keiten zu bieten (bei eigenen Veranstaltungen) oder zu vermitteln (Nacht der Sylter Bands, Voigt`s Backstube).
Musikwerkstatt Rantum
Eine besondere Maßnahme für insgesamt rund 100.000 DM war im Oktober 2001 in Zusammenarbeit mit dem ADS Gerd-Lausen-Haus die Einrichtung einer Musikwerkstatt. In den Räumlichkeiten des Rantumer ADS-Heimes wurden auf 100 m² Gesamtfläche zwei Übungsräume und ein Tonstudio aus Stiftungsmitteln eingerichtet und mit entsprechender Technik ausgestattet. Sylter Musiker/ Musikgruppen können diese Räume zur Zeit kostenlos für Übungszwecke nutzen.
Der Henner-Krogh-Nachlass
Ermöglicht wurde dies alles durch einen Erbvertrag, den das Ehepaar Frauke und Henner Krogh sen. bereits 1987 mit der Stadt Westerland abschloss. Im Gedenken an seinen musikalisch hochbegabten aber früh verstorbenen Sohn Henner beschloss das Ehepaar Krogh, sich aktiv für die Förderung junger Sylter Musiker einzusetzen.
Der Erbvertrag verpflichtet die Gemeinde Sylt, ein geerbtes Gebäude samt Grundstück in der Westerländer Fußgängerzone "Friedrichstraße" ordnungsgemäß zu unterhalten und die Erlöse zunächst für die Unterhaltung und die Grundstückslasten zu verwenden. Nach Abzug dieser Beträge sind der "Henner-Krogh-Stiftung zur Förderung Sylt Musiker" jährlich 30% des verbleibenden Erlöses, mindestens jedoch 15.338,76 € zur Verfügung zu stellen.
Ein möglicher noch verbleibender Betrag, soweit er nicht der Erfüllung dieser Verpflichtungen dient, ist ausschließlich für gemeinnützige kulturelle und soziale Zwecke zu verwenden. Er wird als "Henner-Krogh-Nachlass" von der Gemeinde Sylt verwaltet und vergeben. Die Verwendung dieser Mittel unterliegt nicht den strengen Vorgaben der Stiftungssatzung.
Die Stifter
Henner (sen.) und Frauke Krogh
Zur Förderung Sylter Musiker stiftete das Westerländer Ehepaar Frauke und Henner Krogh 1987 den Förderpreis. Die Namensgebung geht auf ihren musikalisch sehr begabten, aber bereits 1984 verstorbenen Sohn Henner zurück.
Nach dem Tode von Frauke Krogh (1994) und Henner Krogh sen. (1998) gründete die damalige Stadt Westerland vereinbarungsgemäß die "Henner-Krogh-Stiftung zur Förderung Sylter Musiker", durch die sowohl die Fortführung des Musikwettbewerbes als auch weitere oben bereits genannte Fördermöglichkeiten gesichert sind. Antragsberechtigt für Stiftungsmittel sind Einzelpersonen, Musikgruppen, gemeinnützige Vereine, Schulen und Chöre, die ihren Hauptwohnsitz auf der Insel Sylt haben.
Weitere Mittel zur Förderung Sylter Musiker werden durch das Kuratorium der Henner-Krogh Stiftung vergeben.