Richtlinien zur Durchführung und Vergabe des Henner-Krogh-Förderpreises
Teilnahmeberechtigt sind Musiker/-innen mit Wohnsitz oder Arbeitsplatz auf Sylt. Musikgruppen sind teilnahmeberechtigt, wenn die Teilnehmer/-innen mindestens zur Hälfte ihren Wohnsitz oder Arbeitsplatz auf Sylt haben. In Zweifelsfällen ist eine Meldebescheinigung erforderlich, die bescheinigt, dass die Person zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses mindestens drei Monate auf Sylt wohnhaft ist.
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre, das Höchstalter 50 Jahre. In Ausnahmefällen können bei Musikgruppen einzelne Musiker/-innen die Altersgrenzen unter- bzw. überschreiten.
Für Einzelmusiker/ - innen oder Bandmitglieder, die eine musikalische Ausbildung über die eigene Musikschulförderung hinaus absolviert haben (Musikstudium o.ä.), ist die Teilnahme nicht möglich.
Der Anmeldeschluss für den jeweiligen Henner-Krogh-Förderpreis wird spätestens vier Monate vor dem Wettbewerb öffentlich bekannt gegeben. Es wird ferner eine Kontaktperson bekannt gegeben, an die sich die Interessenten vor Anmeldeschluss wenden können. Bis zum Anmeldeschluss haben Interessenten den Anmeldebogen sowie ein Demo-Band (eine Demo-CD) einzureichen. Das Demo-Band (die Demo-CD) soll Stücke in der geplanten Besetzung enthalten. Es müssen nicht die beim Förderpreis vorgesehenen Stücke aufgenommen werden, sie sollen jedoch der vorzutragenden Musikrichtung entsprechen. Das Demo-Band (die Demo-CD) soll speziell für den Henner-Krogh-Förderpreis erstellt werden.
Solisten wird empfohlen, am Wettbewerb zuvor bereits in einer Musik-Gruppe oder als Zuschauer teilgenommen zu haben.
Eine Veränderung in der Teilnehmerzusammensetzung nach Anmeldeschluss ist dem Veranstalter oder seinem Beauftragten (Kontaktperson) mitzuteilen. Eine erhebliche Veränderung in der Besetzung kann zum nachträglichen Verlust der Zulassung zum Förderpreis führen, insbesondere dann, wenn die Teilnahmevoraussetzung (Wohnsitz/ Arbeitsplatz auf Sylt) nicht mehr gewährleistet ist.
Nach Anmeldeschluss wird aus den eingegangenen Bewerbungen eine Auswahl getroffen. Diese wird vorgenommen von einem Gremium, das besetzt ist mit einem Mitarbeiter / einer Mitarbeiterin des Hauptamtes der Stadt Westerland dem/der Vorsitzenden des Kuratoriums der Henner-Krogh-Stiftung zur Förderung Sylter Musiker der Kontaktperson (Beauftragte/r des Veranstalters).
Einzelne Mitglieder können sich vertreten lassen. Die zur Teilnahme zugelassenen Musiker/-innen werden schriftlich informiert. Den nicht zugelassenen Musikern wird eine schriftliche Absage erteilt. Die Auftrittszeit je Interpret / Gruppe beträgt 10 Minuten, gerechnet vom ersten Ton bzw. der ersten Ansage auf der Bühne an. Der Veranstalter entscheidet in letzter Konsequenz über die Lautstärke der einzelnen Darbietungen. Das mit der Bewerberauswahl befasste Gremium berät auch die Besetzung der Jury. Die einzelnen Jurymitglieder sind frei in den Kriterien ihrer Entscheidungsfindung. Eigenkompositionen können besonders berücksichtigt werden. Bei der Preisverleihung werden nur die Plätze 1 - 3 namentlich prämiert. Die übrigen Bands oder Solisten erhalten eine Anerkennungsprämie ohne Platzierung.
Henner-Krogh-Stiftung der Gemeinde Sylt